Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden zu melden, nachdem sie bekannt wurde. Die Frist beginnt also nicht erst, wenn alle Einzelheiten feststehen. Fehlende Angaben dürfen nachgereicht werden, eine verspätete Meldung muss begründet werden.
Was bedeutet das für Ihr Haus? Legen Sie fest, wer einen Vorfall intern entgegennimmt und wer ihn bewertet, auch am Wochenende. Unser Meldeformular hält den Zeitpunkt der Kenntnis fest und zeigt die verbleibende Zeit.
Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 der KI-Verordnung in der Fassung des Digital Omnibus. Einrichtungen, die KI einsetzen, müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie dagegen nicht mehr garantieren.
Was bedeutet das für Ihr Haus? Schulungen bleiben Pflicht, Zertifikate und Abschlusstests sind es nicht. Halten Sie fest, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, etwa eine kurze Schulung für alle, die KI-Werkzeuge nutzen.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen einen erheblichen Sicherheitsvorfall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis zuerst melden. Spätestens nach 72 Stunden folgt die ausführliche Meldung, spätestens einen Monat danach die Abschlussmeldung.
Was bedeutet das für Ihr Haus? Legen Sie vorab fest, wer im Ernstfall meldet, und halten Sie die Zugänge bereit. Unser Meldeformular rechnet die Fristen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis für Sie aus.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gilt § 391 SGB V seit dem 6. Dezember 2025 in neuer Fassung. Alle Krankenhäuser müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, damit Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme gewahrt bleiben.
Was bedeutet das für Ihr Haus? Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Einrichtung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter das BSI-Gesetz fällt. Dann kommen Registrierung, Meldepflichten und Pflichten der Geschäftsleitung hinzu.