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Informationssicherheit & NIS-2

Informationssicherheit und NIS-2 im Gesundheitswesen

Wir bauen Ihr Informationssicherheitsmanagementsystem auf, stellen den Informationssicherheitsbeauftragten und setzen die Anforderungen aus NIS-2 und dem Sozialgesetzbuch um.

Was wir übernehmen

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Prüfung, ob Ihre Einrichtung unter NIS-2 fällt, und Vorbereitung der Registrierung beim BSI
  • Stellung des Informationssicherheitsbeauftragten
  • Aufbau des ISMS mit Leitlinie, Rollen, Strukturanalyse und Schutzbedarfsfeststellung
  • Asset-Analyse: Wir erfassen Systeme, Anwendungen, Medizingeräte und Dienstleister und ordnen ihnen Verantwortliche und Schutzbedarf zu
  • Risikobewertung: Wir bewerten Bedrohungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung und leiten daraus priorisierte Maßnahmen ab
  • Umsetzung von Branchenstandards für die medizinische Versorgung, anhand von Best-Practice-Modellen
  • Beitrag zum Krankenhausalarm- und Einsatzplan: Szenario Cyberangriff und IT-Ausfall, der Plan selbst ist ein eigenes Angebot
  • Vorfallsmanagement und Vorfallsregister
  • Schulung der Geschäftsleitung und der Beschäftigten
  • Notfall- und Krisenmanagement mit Wiederanlaufplänen, abgestimmt mit dem Business Continuity Management
  • Interims-Informationssicherheitsbeauftragter
So läuft es ab

In vier Schritten

Betroffenheit

Wir prüfen, welche Pflichten für Ihre Einrichtung gelten.

Bestandsaufnahme

Strukturanalyse, Schutzbedarf und Abgleich mit dem Standard.

Maßnahmenplan

Risiken bewerten, Maßnahmen priorisieren, Verantwortliche festlegen.

Betrieb

ISB-Rolle, Vorfallsregister, Schulungen und Nachweise.

Häufige Fragen

Was Einrichtungen uns fragen

Wie schnell muss ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden?

Einrichtungen, die unter NIS-2 fallen, melden einen erheblichen Sicherheitsvorfall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis zuerst an das BSI, spätestens nach 72 Stunden folgt die ausführliche Meldung. Über unser Meldeformular erreichen Sie uns dafür direkt.

Ist unsere Einrichtung von NIS-2 betroffen?

Das hängt vor allem von Beschäftigtenzahl, Umsatz und Tätigkeit ab. Wir prüfen das in einem kurzen Termin und sagen Ihnen, welche Pflichten gelten.

Kann der Informationssicherheitsbeauftragte extern gestellt werden?

Wir stellen den ISB als externe Lösung, auf Wunsch zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten.

Was muss die Geschäftsleitung selbst tun?

Sie trägt die Verantwortung für das Risikomanagement in der Informationssicherheit und muss sich dazu schulen lassen. Wir bieten dafür eine Schulung mit Zertifikat an.

Lassen Sie uns über Ihre Einrichtung sprechen.

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