Vorfall melden
Informationssicherheit

Sicherheitsvorfall: 24 Stunden bis zur ersten Meldung

Informationssicherheit

Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen einen erheblichen Sicherheitsvorfall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis zuerst melden. Spätestens nach 72 Stunden folgt die ausführliche Meldung, spätestens einen Monat danach die Abschlussmeldung.

Was bedeutet das für Ihr Haus? Legen Sie vorab fest, wer im Ernstfall meldet, und halten Sie die Zugänge bereit. Unser Meldeformular rechnet die Fristen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis für Sie aus.

Grundlage: § 32 Abs. 1 BSIG · Quelle

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