Vorfall melden
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Aktuelles aus Datenschutz, Informationssicherheit und KI

Neue Gesetze, neue Fristen, neue Urteile, kurz eingeordnet für Kliniken, MVZ und Pflegeeinrichtungen.

Informationssicherheit

Sicherheitsvorfall: 24 Stunden bis zur ersten Meldung

Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen einen erheblichen Sicherheitsvorfall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis zuerst melden. Spätestens nach 72 Stunden folgt die ausführliche Meldung, spätestens einen Monat danach die Abschlussmeldung.

Was bedeutet das für Ihr Haus? Legen Sie vorab fest, wer im Ernstfall meldet, und halten Sie die Zugänge bereit. Unser Meldeformular rechnet die Fristen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis für Sie aus.

Grundlage: § 32 Abs. 1 BSIG · Quelle

Informationssicherheit

NIS-2 ist umgesetzt: neue Fassung von § 391 SGB V

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gilt § 391 SGB V seit dem 6. Dezember 2025 in neuer Fassung. Alle Krankenhäuser müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, damit Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme gewahrt bleiben.

Was bedeutet das für Ihr Haus? Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Einrichtung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter das BSI-Gesetz fällt. Dann kommen Registrierung, Meldepflichten und Pflichten der Geschäftsleitung hinzu.

Grundlage: § 391 SGB V · Quelle