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Informationssicherheit

NIS-2 ist umgesetzt: neue Fassung von § 391 SGB V

Informationssicherheit

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gilt § 391 SGB V seit dem 6. Dezember 2025 in neuer Fassung. Alle Krankenhäuser müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, damit Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme gewahrt bleiben.

Was bedeutet das für Ihr Haus? Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Einrichtung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter das BSI-Gesetz fällt. Dann kommen Registrierung, Meldepflichten und Pflichten der Geschäftsleitung hinzu.

Grundlage: § 391 SGB V · Quelle

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