Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gilt § 391 SGB V seit dem 6. Dezember 2025 in neuer Fassung. Alle Krankenhäuser müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, damit Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme gewahrt bleiben.
Was bedeutet das für Ihr Haus? Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Einrichtung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter das BSI-Gesetz fällt. Dann kommen Registrierung, Meldepflichten und Pflichten der Geschäftsleitung hinzu.
Grundlage: § 391 SGB V · Quelle