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Hinweisgeberschutz
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Wir übernehmen die interne Meldestelle für Ihre Einrichtung und stellen eine Meldeplattform, über die Hinweise auch anonym eingehen.
Was wir übernehmen
Unsere Leistungen im Einzelnen
- Interne Meldestelle durch e:los als beauftragte Dritte
- Meldeplattform, über die Hinweise auch anonym abgegeben werden können
- Eingangsbestätigung und Rückmeldung an Hinweisgebende in den gesetzlichen Fristen
- Vertrauliche Dokumentation der Meldungen
- Information der Beschäftigten über den Meldeweg
So läuft es ab
In vier Schritten
Abstimmung
Geltungsbereich, Ansprechpartner im Haus, Ablauf.
Einrichtung
Meldeplattform freischalten, Informationen für Beschäftigte.
Betrieb
Wir nehmen Meldungen entgegen und prüfen sie.
Folgemaßnahmen
Sie entscheiden über die Abhilfe, wir dokumentieren.
Häufige Fragen
Was Einrichtungen uns fragen
Können Hinweise anonym abgegeben werden?
Unsere Meldeplattform lässt anonyme Hinweise zu.
Erfahren wir, wer einen Hinweis gegeben hat?
Die Identität der hinweisgebenden Person bleibt vertraulich. Sie erfahren den Sachverhalt, soweit er für die Abhilfe nötig ist.