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Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wir übernehmen die interne Meldestelle für Ihre Einrichtung und stellen eine Meldeplattform, über die Hinweise auch anonym eingehen.

Was wir übernehmen

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Interne Meldestelle durch e:los als beauftragte Dritte
  • Meldeplattform, über die Hinweise auch anonym abgegeben werden können
  • Eingangsbestätigung und Rückmeldung an Hinweisgebende in den gesetzlichen Fristen
  • Vertrauliche Dokumentation der Meldungen
  • Information der Beschäftigten über den Meldeweg
So läuft es ab

In vier Schritten

Abstimmung

Geltungsbereich, Ansprechpartner im Haus, Ablauf.

Einrichtung

Meldeplattform freischalten, Informationen für Beschäftigte.

Betrieb

Wir nehmen Meldungen entgegen und prüfen sie.

Folgemaßnahmen

Sie entscheiden über die Abhilfe, wir dokumentieren.

Häufige Fragen

Was Einrichtungen uns fragen

Können Hinweise anonym abgegeben werden?

Unsere Meldeplattform lässt anonyme Hinweise zu.

Erfahren wir, wer einen Hinweis gegeben hat?

Die Identität der hinweisgebenden Person bleibt vertraulich. Sie erfahren den Sachverhalt, soweit er für die Abhilfe nötig ist.

Lassen Sie uns über Ihre Einrichtung sprechen.

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